Kontraindikationen

Wann können wir Sie nicht in der Klinik aufnehmen?

  • Wenn Sie an einer akuten Erkrankung leiden, die eine Behandlung im Krankenhaus erfordert.
  • Wenn Sie an einer schweren psychiatrischen Erkrankung leiden.
  • Wenn Sie an einer Suchterkrankung leiden.
  • Bei Vorliegen einer ansteckenden Erkrankung.
  • Wenn Sie an einen resistenten Keim wie z.B. MRSA leiden.
  • Wenn Sie schwanger sind.

Wann können wir Sie nur nach Rücksprache in der Klinik aufnehmen?

  • Wenn Sie an Nahrungsmittelunverträglichkeiten* leiden, die über eine Laktose- oder Glutenintoleranz hinaus gehen.
  • Wenn Sie oder Ihre Kinder an einer deutlichen Einschränkung der Mobilität leiden
  • Wenn die Schul- bzw. Kindergartenbetreuung Ihrer Kinder nur mit einer Inklusionskraft möglich ist.

    *eine vegane Ernährung bieten wir nicht an