Herzlich willkommen auf der Internetseite der Sonnenberg Klinik

Wir haben eine neue Telefonnummer: 02674 288 995 0

Dies ist die zentralen Homepage der Klinik Sonnenberg in Bad Bertrich.

Auf diesen Seiten finden Sie eine genaue Beschreibung der Klinik zwischen Eifel und Mosel und viele zusätzliche Informationen rund um das Thema Kur und Reha!

Ihre Klinik für ganzheitliche Vorsorge- und Rehabilitationskuren für Mütter und Väter mit Kindern.
Wir wünschen Ihnen einen interessanten Aufenthalt auf unserer Homepage.

Wir bitten alle Patienten, die demnächst anreisen, eine E-Mail mit Ihrer Mobilfunknummer an rueckmeldung@klinik-sonnenberg.de zu senden.

Die Lage

Die Lage am Ortsrand des idyllischen Kurbades Bad Bertrich ist naturnah, dennoch nah am Ortszentrum.

Ausstattung

Die Klinik-Sonnenberg bietet Aufnahme in 19 Familien-Appartements und Studios mit bis zu 74 Betten für Klein- u.- Großfamilien.

Zimmer / Studios

Die Klinik ist kinder- und familienfreundlich ausgestattet. Sie verfügt über große, helle Appartements und Studios, gerne auch für größere Familien.

Team

Das Team besteht aus Ärztin, Psychologin, Arzthelferin und Heilpraktikerin, Diätassistentin, Erzieherinnen, Bewegungstherapeutin und geschulte Assistenzen der Kinderbetreuung.

Angehörigenbesuch

Der Besuch von Angehörigen und Freunden ist in unserem Hause sehr willkommen.

Freizeit

Ihre Kinder erleben viel Spaß im „Kinderland“, auf dem Spielplatz und Spielwiese oder einfach in der nahegelegenen Natur.

Indikationen

Die Stärke der Sonnenberg Klinik Bad Bertrich ist das ganzheitliche Verständnis im Team: Ärzte, Schwestern, Therapeuten, Kinderbetreuer und alle  anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verständigen sich regelmäßig über gemeinsame Schritte für Ihr Wohlbefinden.

Durch die enge Zusammenarbeit mit dem benachbarten Reha-Zentrum für Orthopädie sowie weiteren Kooperationspartnern vor Ort können wir ein außergewöhnlich breites und spezialisiertes Behandlungsspektrum anbieten.</p>

Bei Müttern / Vätern

Mit folgenden Indikationen (Erkrankungen oder Gesundheitsstörungen) nehmen wir in der  Sonnenberg Klinik Bad Bertrich unsere erwachsenen Patienten (Mutter oder Vater) auf:

  • Erschöpfungen und psychosomatische Erkrankungen
  • Erkrankungen des Bewegungsapparates
  • Entzündliche rheumatische Erkrankungen
  • Fehlernährungen und Verdauuungstörungen

Sollte eine nicht aufgeführte Erkrankung bei Ihnen bestehen, besprechen wir gerne mit Ihnen, ob unsere Klinik für Sie geeignet ist.

Bei Kindern

  • Störungen des Bewegungsapparates
  • Störung Atmung u. Immunität
  • Störung der allg. Entwicklung u. der Sozialpädiatrie
  • Störung der Ernährung

Therapieangebot

Unsere ganzheitliche Therapie und Basisbehandlung basiert auf den Pfeilern der Modernen Rehabilitation.

Physio- & Bewegungstherapie
Physikalische Therapie
Psychologie & Pädagogik
Ernährung

Kinderbetreuung

Eltern wünschen sich die Gewissheit, dass ihre Kinder während der Therapiezeit gut aufgehoben sind und liebevoll betreut werden. Die Sicherheit einer professionellen Betreuung wirkt sich letztendlich auf den Behandlungserfolg aus. Unabhängig ob Ihre Kinder selbst als therapiebedürftig oder als Begleitung mitkommen, bieten wir in der Sonnenberg Klinik Bad Bertrich eine ganztägige Betreuung an den Therapietagen sowie an Samstagvormittagen (mit Anmeldung). In altersgerecht und entwicklungsfördernden Gruppen erleben die Kinder Spaß-Spiel-Kreativität und Bewegung.

Zur Stärkung der Mutter/ Vater- Kind Beziehung sind gemeinsame Aktivitäten vorgesehen, z.B. Mutter/Vater-Kind Turnen, Schwimmen, Ausflüge und Bastelangebote.

Unser Ziel ist ihre Kinder in ihren Stärken und Fähigkeiten zu fördern, aber auch Schwächen zu erkennen. Im Sozialverbund werden ihre Kinder pädagogisch angeleitet. Die Beobachtung der Kinder während der Betreuung hilft uns in der Sonnenberg Klinik Bad Bertrich darüber hinaus Sie in Erziehungsfragen zu beraten.

Betreuungszeiten:

Kinder ab 3 Jahren werden in der „Kinderlandgruppe“ von 08:30 – 12:00 und von 13:15 – 17:00 Uhr betreut.

Individuelle Fragen zu den einzelnen Betreuungsgruppen und Zeiten lassen sich am besten in einem persönlichen Gespräch erläutern – rufen Sie uns hierzu gerne an oder nehmen Sie über den Reiter „Kontakt“ Verbindung zu uns auf.

Stützunterricht für Schulkinder:

Kinder, welche während des Kuraufenthaltes schulpflichtig sind, erhalten nach Voranmeldung Hilfe bei der Ausarbeitung der Schularbeiten. Durch die Schule der Kinder wird im Vorfeld festgelegt welcher Stoff hier in der Klinik bearbeitet werden sollte. Während der Schulferien findet kein Stützunterricht statt, da Ihre Kinder in dieser Zeit keinen Lernstoff verpassen würden.

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Der Weg zur Kur

Rehabilitation sorgt dafür, dass Menschen mit gesundheitlichen Problemen wieder aktiv am Leben teilhaben können. Sie ermöglicht z. B. nach der Akutversorgung eines Herzinfarktes das Wiedererlangen aller wichtigen Alltagsfähigkeiten oder sie befähigt Menschen mit psychischen Problemen, wieder zuversichtlich das Leben bewältigen zu können. Rehabilitation fördert, schützt und heilt in nahezu allen Bereichen der Gesundheit.

Rehabilitation – Ihr gutes Recht

Wer erhält eine Rehabilitation?
Wer übernimmt die Kosten – wieviel muss ich selbst bezahlen?
Wie verläuft das Antragsverfahren?
Wie bekomme ich eine Rehabilitation?
Welche Wahlmöglichleiten habe ich?
Welche Klinik ist wirklich geeignet?
Wie lange dauert eine Rehabilitation?

Auf alle diese Fragen erhalten Sie in dieser Rubrik der Sonnenberg Klinik Bad Bertrich eine Antwort.
Durch ihre präventive Ausrichtung hilft Rehabilitation langfristig körperliche und psychische Beeinträchtigungen abzuwenden und da-durch hohe Behandlungs-folgekosten einzusparen. Sie bewirkt, dass viele Menschen im Erwerbsleben bleiben und dadurch Beiträge in die Sozialversicherung einzahlen können. Letztlich sind Einsparungen in Milliardenhöhe an z.B. Rentenund Sozialleistungen die Folge. All dies vermag Rehabilitation zu leisten, wenn sie qualitativ hochwertig durchgeführt wird und auf Nachhaltigkeit angelegt ist. Genau dies sind die Eckpfeiler unserer Strategie
Wer sozialversichert ist, hat nach § 4, S GB 1 (Sozialgesetzbuch), ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit. So ist Rehabilitation grundsätzlich bei allen Krankheiten und Behinderungen möglich, wenn sie Aussicht auf Erfolg hat. Sie kann in Frage kommen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene im erwerbsfähigen Alter und Senioren.
Im folgenden Artikeln wollen wir Sie über die wichtigsten Regelungen informieren und Ihnen helfen, Ihr Recht auf Rehabilitation in Anspruch nehmen zu können.

Antragstellung

Jede medizinische Rehabilitation muss vor Antritt von Ihnen selbst beantragt werden. Dazu ist ein befürwortendes ärztliches Gutachten Ihres behandelnden Arztes erforderlich. Antragsvordrucke erhalten Sie vom zuständigen Kostenträger, wobei die Krankenkassen auch Anträge der Deutschen Rentenversicherung ausgeben. Nach Antragseingang klären die Kostenträger untereinander die Zuständigkeit ab. Ist der zuerst angesprochene Kostenträger nicht zuständig, leitet dieser den Antrag innerhalb einer kurzen Frist weiter an den nächsten.

Die Gesetzliche Rentenversicherung ist in der Regel zuständig, wenn durch eine Rehabilitation Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit abgewendet werden können (z. B. Vermeidung von Frühverrentung). Ihr Begründungsprinzip ist „Reha vor Rente“. Für z. B. Erwerbstätige, Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung oder Arbeitssuchende ist die GRV der richtige Ansprechpartner. Die Gesetzliche Krankenversicherung erbringt medizinische Leistungen um die gesundheitliche Situation zu verbessern und ist dann Ansprechpartner, wenn kein anderer Kostenträger vorrangig zuständig ist. Das Begründungsprinzip ist „Reha vor Pflege“. Die GKV ist vor allem für Kinder und Jugendliche, nicht berufstätige Eltern und Rentner Kostenträger. Darüber hinaus können die Gesetzliche Unfallversicherung, Kriegsopferfürsorge oder Sozialhilfe Kostenträger sein.

Sprechen Sie mit Ihrem Haus- oder Facharzt über Ihren Wunsch nach einer medizinischen Rehabilitation. Er wird mit Ihnen beraten, welche Rehabilitationsart für Sie medizinisch erforderlich ist und Sie bei der Antragstellung entsprechend unterstützen.

Bei vielen Erkrankungen oder operativen Eingriffen ist eine Rehabilitation im Anschluss an die Behandlung im Akutklinikum erforderlich (Anschlussheilbehandlung: AHB). Dies kann z. B. Patienten, denen ein künstliches Kniegelenk eingesetzt wurde oder Schlaganfallpatienten betreffen. Für diese Fälle haben die Kostenträger besondere Antragsverfahren entwickelt, die eine zügige Verlegung in eine Rehabilitationsklinik gewährleisten. Alle erforderlichen Schritte können im Krankenhaus durch den behandelnden Arzt eingeleitet wer unterstützt Sie bei der Verlegung.

Zuzahlungen

Für stationäre und ambulante medizinische Rehabilitation werden die Kosten vom Kostenträger übernommen – eine tageweise Zuzahlung müssen Sie jedoch selbst leisten. Bei stationärer Behandlung beträgt die Zuzahlung in der Regel 10 EUR pro Tag. Sie wird z. B. bei einer AHB nur 14 Tage erhoben, sonst ist sie meist für die gesamte Behandlungszeit fällig, jedoch höchstens für 28 Tage.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Zuzahlungen aufgrund eines vorangegangenen Krankenhausaufenthaltes im selben Kalenderjahr angerechnet werden. Bei ambulanter Rehabilitation entfällt sie grundsätzlich. Kinder bis einschließlich 18 Jahre sind zuzahlungsbefreit..

Bitte sprechen Sie uns in der Sonnenberg Klinik Bad Bertrich an, wenn Sie weitere Fragen haben oder umfassender informiert werden möchten. Die Telefonnummern unserer Kliniken finden Sie auf der Rückseite.

Bescheid und Widerspruch

Nach sozialmedizinischer Begutachtung und versicherungsrechtlicher Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid des Kostenträgers. Bei Ablehnung haben Sie die Möglichkeit innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Oftmals wird nach einem Widerspruch die Rehabilitation genehmigt – zögern Sie also nicht, Ihr Widerspruchsrecht auszuüben. Gleiches gilt für den Fall, dass Sie mit der vorgeschlagenen Einrichtung nicht einverstanden sein. Bitten Sie schriftlich um eine Ummeldung in die Klinik Ihrer Wahl.

Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Rehabilitation bestimmt der Kostenträger. Grundsätzlich haben ambulante und teilstationäre Leistungen Vorrang vor stationärer Rehabilitation. Letztere dauert in der Regel drei Wochen, wenn erforderlich auch länger. Eine Heranziehung von Urlaub für die Zeit der stationären und ambulanten Rehabilitation erfolgt nicht. Die Fehlzeiten gelten als arbeitsunfähig erkrankt.