Willkommen in der Sonnenberg Klinik
Wir bitten alle Patienten, welche demnächst anreisen sollen, eine eMail mit Ihrer Mobilfunkrufnummer an die folgende Adresse: rueckmeldung@klinik-sonnenberg.de zu senden (falls noch nicht geschehen).
Wichtiger Hinweis: Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn in Ihrem Umfeld (z.B. KiTa, Schule oder Arbeitsplatz) aufgrund von Erkrankungen Quarantänen ausgesprochen wurden.
Wir benötigen von Ihnen einen negativen Corona Test (PCR Test). Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Schulkinder benötigen einen Schnelltest. Wir benötigen den Test auch dann, wenn Sie vollständig geimpft oder von einer Infektion mit dem Coronavirus genesen sind. Sie erhalten ca. 7 Tage vor Ihrer Anreise eine Email mit den aktuellsten Informationen. Bitte kontrollieren Sie Ihre Postfächer daher täglich.
Bitte Informieren Sie sich über die aktuellen Regelungen unter dem folgenden Link:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Da wir als kleine Klinik schon immer in geschlossenen Kurdurchgängen arbeiten, mussten wir nur geringe Änderungen an unserem therapeutischen Basiskonzept vornehmen. Als kleines Haus können wir auch unter Corona-Bedingungen alle Regeltherapien beibehalten.
Wir wünschen Ihnen gute Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Sonnenberg Klinik GmbH
Tel. 02674 181 613 ./. rueckmeldung@klinik-sonnenberg.de
Herzlich willkommen auf der Internetseite der Sonnenberg Klinik
Dies ist die zentralen Homepage der Klinik Sonnenberg in Bad Bertrich! Auf diesen Seiten finden Sie eine genaue Beschreibung der Klinik zwischen Eifel und Mosel und viele zusätzliche Informationen rund um das Thema Kur und Reha!
Ihre Klinik für ganzheitliche Vorsorge- und Rehabilitationskuren für Mütter und Väter mit Kindern.
Wir wünschen Ihnen einen interessanten Aufenthalt auf unserer Homepage!
Indikationen
Die Stärke der Sonnenberg Klinik Bad Bertrich ist das ganzheitliche Verständnis im Team: Ärzte, Schwestern, Therapeuten, Kinderbetreuer und alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verständigen sich regelmäßig über gemeinsame Schritte für Ihr Wohlbefinden.
Durch die enge Zusammenarbeit mit dem benachbarten Reha-Zentrum für Orthopädie sowie weiteren Kooperationspartnern vor Ort können wir ein außergewöhnlich breites und spezialisiertes Behandlungsspektrum anbieten.
Bei Müttern / Vätern
Mit folgenden Indikationen (Erkrankungen oder Gesundheitsstörungen) nehmen wir in der Sonnenberg Klinik Bad Bertrich unsere erwachsenen Patienten (Mutter oder Vater) auf:
- Erschöpfungen und psychosomatische Erkrankungen
- Erkrankungen des Bewegungsapparates
- Entzündliche rheumatische Erkrankungen
- Fehlernährungen und Verdauuungstörungen
Sollte eine nicht aufgeführte Erkrankung bei Ihnen bestehen, besprechen wir gerne mit Ihnen, ob unsere Klinik für Sie geeignet ist.
Bei Kindern
- Störungen des Bewegungsapparates
- Störung Atmung u. Immunität
- Störung der allg. Entwicklung u. der Sozialpädiatrie
- Störung der Ernährung
Therapieangebot
Physio- & Bewegungstherapie
Physikalische Therapie
Psychologie & Pädagogik
Ernährung
Der Weg zur Kur
Rehabilitation sorgt dafür, dass Menschen mit gesundheitlichen Problemen wieder aktiv am Leben teilhaben können. Sie ermöglicht z. B. nach der Akutversorgung eines Herzinfarktes das Wiedererlangen aller wichtigen Alltagsfähigkeiten oder sie befähigt Menschen mit psychischen Problemen, wieder zuversichtlich das Leben bewältigen zu können. Rehabilitation fördert, schützt und heilt in nahezu allen Bereichen der Gesundheit.
Rehabilitation – Ihr gutes Recht
Wer erhält eine Rehabilitation?
Wer übernimmt die Kosten – wieviel muss ich selbst bezahlen?
Wie verläuft das Antragsverfahren?
Wie bekomme ich eine Rehabilitation?
Welche Wahlmöglichleiten habe ich?
Welche Klinik ist wirklich geeignet?
Wie lange dauert eine Rehabilitation?
Auf alle diese Fragen erhalten Sie in dieser Rubrik der Sonnenberg Klinik Bad Bertrich eine Antwort.
Durch ihre präventive Ausrichtung hilft Rehabilitation langfristig körperliche und psychische Beeinträchtigungen abzuwenden und da-durch hohe Behandlungs-folgekosten einzusparen. Sie bewirkt, dass viele Menschen im Erwerbsleben bleiben und dadurch Beiträge in die Sozialversicherung einzahlen können. Letztlich sind Einsparungen in Milliardenhöhe an z.B. Rentenund Sozialleistungen die Folge. All dies vermag Rehabilitation zu leisten, wenn sie qualitativ hochwertig durchgeführt wird und auf Nachhaltigkeit angelegt ist. Genau dies sind die Eckpfeiler unserer Strategie
Wer sozialversichert ist, hat nach § 4, S GB 1 (Sozialgesetzbuch), ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit. So ist Rehabilitation grundsätzlich bei allen Krankheiten und Behinderungen möglich, wenn sie Aussicht auf Erfolg hat. Sie kann in Frage kommen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene im erwerbsfähigen Alter und Senioren.
Im folgenden Artikeln wollen wir Sie über die wichtigsten Regelungen informieren und Ihnen helfen, Ihr Recht auf Rehabilitation in Anspruch nehmen zu können.
Antragstellung
Jede medizinische Rehabilitation muss vor Antritt von Ihnen selbst beantragt werden. Dazu ist ein befürwortendes ärztliches Gutachten Ihres behandelnden Arztes erforderlich. Antragsvordrucke erhalten Sie vom zuständigen Kostenträger, wobei die Krankenkassen auch Anträge der Deutschen Rentenversicherung ausgeben. Nach Antragseingang klären die Kostenträger untereinander die Zuständigkeit ab. Ist der zuerst angesprochene Kostenträger nicht zuständig, leitet dieser den Antrag innerhalb einer kurzen Frist weiter an den nächsten.
Die Gesetzliche Rentenversicherung ist in der Regel zuständig, wenn durch eine Rehabilitation Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit abgewendet werden können (z. B. Vermeidung von Frühverrentung). Ihr Begründungsprinzip ist „Reha vor Rente“. Für z. B. Erwerbstätige, Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung oder Arbeitssuchende ist die GRV der richtige Ansprechpartner. Die Gesetzliche Krankenversicherung erbringt medizinische Leistungen um die gesundheitliche Situation zu verbessern und ist dann Ansprechpartner, wenn kein anderer Kostenträger vorrangig zuständig ist. Das Begründungsprinzip ist „Reha vor Pflege“. Die GKV ist vor allem für Kinder und Jugendliche, nicht berufstätige Eltern und Rentner Kostenträger. Darüber hinaus können die Gesetzliche Unfallversicherung, Kriegsopferfürsorge oder Sozialhilfe Kostenträger sein.
Sprechen Sie mit Ihrem Haus- oder Facharzt über Ihren Wunsch nach einer medizinischen Rehabilitation. Er wird mit Ihnen beraten, welche Rehabilitationsart für Sie medizinisch erforderlich ist und Sie bei der Antragstellung entsprechend unterstützen.
Bei vielen Erkrankungen oder operativen Eingriffen ist eine Rehabilitation im Anschluss an die Behandlung im Akutklinikum erforderlich (Anschlussheilbehandlung: AHB). Dies kann z. B. Patienten, denen ein künstliches Kniegelenk eingesetzt wurde oder Schlaganfallpatienten betreffen. Für diese Fälle haben die Kostenträger besondere Antragsverfahren entwickelt, die eine zügige Verlegung in eine Rehabilitationsklinik gewährleisten. Alle erforderlichen Schritte können im Krankenhaus durch den behandelnden Arzt eingeleitet wer unterstützt Sie bei der Verlegung.
Zuzahlungen
Für stationäre und ambulante medizinische Rehabilitation werden die Kosten vom Kostenträger übernommen – eine tageweise Zuzahlung müssen Sie jedoch selbst leisten. Bei stationärer Behandlung beträgt die Zuzahlung in der Regel 10 EUR pro Tag. Sie wird z. B. bei einer AHB nur 14 Tage erhoben, sonst ist sie meist für die gesamte Behandlungszeit fällig, jedoch höchstens für 28 Tage.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Zuzahlungen aufgrund eines vorangegangenen Krankenhausaufenthaltes im selben Kalenderjahr angerechnet werden. Bei ambulanter Rehabilitation entfällt sie grundsätzlich. Kinder bis einschließlich 18 Jahre sind zuzahlungsbefreit..
Bitte sprechen Sie uns in der Sonnenberg Klinik Bad Bertrich an, wenn Sie weitere Fragen haben oder umfassender informiert werden möchten. Die Telefonnummern unserer Kliniken finden Sie auf der Rückseite.
Bescheid und Widerspruch
Nach sozialmedizinischer Begutachtung und versicherungsrechtlicher Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid des Kostenträgers. Bei Ablehnung haben Sie die Möglichkeit innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Oftmals wird nach einem Widerspruch die Rehabilitation genehmigt – zögern Sie also nicht, Ihr Widerspruchsrecht auszuüben. Gleiches gilt für den Fall, dass Sie mit der vorgeschlagenen Einrichtung nicht einverstanden sein. Bitten Sie schriftlich um eine Ummeldung in die Klinik Ihrer Wahl.
Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Rehabilitation bestimmt der Kostenträger. Grundsätzlich haben ambulante und teilstationäre Leistungen Vorrang vor stationärer Rehabilitation. Letztere dauert in der Regel drei Wochen, wenn erforderlich auch länger. Eine Heranziehung von Urlaub für die Zeit der stationären und ambulanten Rehabilitation erfolgt nicht. Die Fehlzeiten gelten als arbeitsunfähig erkrankt.